Umsatzsteuer

Gleichbedeutend mit der Mehrwertsteuer. Diese 19%-Steuer muss man als Selbstständiger spätestens ab einem Jahresumsatz von 50.000€ auf seine Rechnungen aufschlagen. Man unterliegt dann nicht mehr der Kleinunternehmer-Regelung. Diese Steuer, welche man auf alle seine Angebote addiert hat, muss dann regelmäßig in exakt der gleichen Höhe an das zustände Finanzamt überwiesen werden. Daher nennt man diese Steuer auch einen „durchlaufenden Posten“. Das Gute darin ist aber: ist man einmal USt.-pflichtig geworden, bekommt man auch von jedem gewerblichen Kauf (z.B. einem neuen PC für das eigene Büro) die gesamte Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder erstattet (allerdings erst bei der sog. Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. danach).