Diese liegt vor, wenn: ein Selbstständiger regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt und dauerhaft für einen einzigen Auftraggeber arbeitet sowie den Umsatz seiner Aufträge zu mehr als 83% von diesem Kunden bezieht. Außerdem muss die selbstständige Tätigkeit weitestgehend frei – also nicht weisungsgebunden – erfolgen, denn sonst führt man quasi die gleiche Tätigkeit aus wie ein Arbeitnehmer. Das kann eine große Gefahr für Freelancer sein, denn der Status des Freiberuflers wird dann aberkannt und der Arbeitgeber muss Versicherungsbeiträge rückwirkend zahlen. Diese Bußgelder können fünfstellig ausfallen.